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QUALITÄTSNORMEN
LEISTUNGSERKLÄRUNG (DOP)

PBM Group Bauprodukte / Absorbierende Akustikschirme für den Tiefbau

Seit dem 1. Juli 2013 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten die Bauprodukte-Verordnung (BauPVO), die an die Stelle der Bauprodukte-Richtlinie (BPR) getreten ist.
Die Bauprodukte-Verordnung hat zwei wesentliche Ausrichtungen:

  • Sie schafft eine einheitliche gesetzliche Regelung der Vorschriften in den einzelnen EU-Staaten; eine Umsetzung in nationales Recht findet nicht statt.
  • Sie integriert die Änderungswünsche, die sich aus den praktischen Erfahrungen mit der DPC ergeben haben.

Produkte, die unter die BauPVO fallen

Bauprodukte sind Produkte, die dauerhaft Bestandteil einer Konstruktion sind. Sie können unter eine der harmonisierten Normen fallen oder Gegenstand einer ETA (Europäische Technische Bewertung, ehemals Europäische Technische Zulassung) sein. Für alle betroffenen Produkte ist die Vorlage einer Leistungserklärung (DoP) verlangt.

Was ist eine Leistungserklärung?

Die Leistungserklärung gibt Auskunft über die Werte, die für die Haupteigenschaften angegeben wurden, und die Nummer der CE-Zulassung, die von der für die betroffenen Niveaus zuständigen Stelle erteilt wurde.

Die aus Stahlbeton gefertigten und mit einer schalldämmenden Schicht aus Holzbeton versehenen Platten bieten aufgrund ihrer geriffelten Oberflächengestaltung hervorragenden Schallschutz.

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PBM 13
PBM 31
PBM 53
Socarel 38 – B2M
PBM 71
Socarel 38

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PBM 13
PBM 31
PBM 53
PBM 71

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PBM 26 Verfahren 1 – Maßgefertigte Produkte
PBM 26 Verfahren 3 – Maßgefertigte Produkte