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UNSERE WENDELTREPPEN:

 

FUNKTIONALE ELEGANZ

Wendeltreppe
PBM Group Division Treppenbau Beton

Vorgefertigte Treppen werden in der Baubranche immer öfter eingesetzt. Der Einbau ist einfach, spart Zeit und garantiert gleichzeitig eine perfekte Ausführung.

Was ist eine Wendeltreppe?

Eine Wendeltreppe ist eine spiralförmige Treppe, die sich einmal um einen zentralen Punkt dreht. Dabei kann es sich um eine Innen- oder Außentreppe handeln. Mit der Wahl einer PBM-Wendeltreppe erleichtern Sie den Fortschritt der Bauarbeiten, ohne die Sicherheit oder die perfekte Ausführung zu gefährden.

Warum eine PBM-Treppe mit NF-Zulassung wählen?

Unsere Treppen sind ausnahmslos nach CE und NF zugelassen.

Wozu dient die Zulassung nach französischer Norm (NF), wenn bereits eine CE-Kennzeichnung vorliegt? Worin besteht der Mehrwert?

Manche Treppen haben beide Kennzeichnungen, weil die NF-Zulassung einen zusätzlichen Beweis für die hervorragende Qualität liefert.
Für die CE-Zertifizierung müssen Hersteller Leistungswerte für die harmonisierten Merkmale ausweisen (die Anforderungen finden sich im Anhang ZA der DIN EN 14843). Sie sind nicht verpflichtet, Mindestwerte anzugeben.
Das bedeutet, dass nicht alle Produkte mit CE-Kennzeichnung die nötige Leistungsfähigkeit haben, um die jeweiligen Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik, wie sie beispielsweise in der französischen Verdingungsordnung für Bauleistungen (DTU) definiert sind, auszuführen.
Die NF-Kennzeichnung für Fertigteiltreppen aus Beton:

  • Sie zertifiziert, dass die Treppe mit den Spezifikationen des NF-Regelwerks konform ist.
  • Sie garantiert, dass die Leistungsanforderungen des Bauelements von einer unabhängigen Stelle geprüft wurden und diese weiterhin vom Hersteller eingehalten werden.
  • Sie garantiert dem Käufer, dass sich die Treppen für die Ausführung von Bauteilen gemäß anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den DTU-Normen, eignen.
  • Die NF-Kennzeichnung für Fertigteiltreppen aus Beton gilt seit 2008.

 

PBM bietet verschiedene Arten vorgefertigter Wendeltreppen.

Ihnen stehen sowohl verschiedene Oberflächenausführungen als auch Konstruktionsarten zur Auswahl. Sie finden diese in unserem interaktiven Treppenkatalog, den Sie auf unserer Webseite herunterladen können: hier klicken

Von Treppen mit oder ohne Spindel über Segment- oder Kreisbogen- bis hin zu freitragenden Treppen – Ihre Wendeltreppe kann viele Gestalten annehmen.

Unsere Account-Manager unterstützen Sie gern bei der Auswahl Ihrer Fertigteiltreppe, damit Sie die optimale Lösung für Ihre Einbausituation finden.

ACCOUNT-MANAGER IN IHRER NÄHE

UNSERE WENDELTREPPEN

PBM Group Icone Gebäude

Spindeltreppen

PBM Group Icone Gebäude

Segmenttreppen

PBM Group Icone Gebäude

coïdal à jour

PBM Group Icone Gebäude

Kreisbogentreppen

PBM Group Icone Gebäude

ovale Spindel-
treppen

Vorschriften für Wendeltreppen

Der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude

Öffentlich zugängliche Anlagen

ABMESSUNGEN
A In Einklang mit dem Erlass 01/08/06 verläuft die Lauflinie im Abstand von 50 cm zur Außenwand (aus brandschutztechnischen Gründen 60 cm zu Spindel, zentraler Wandscheibe oder Treppenauge gemäß Erlass 25/06/80, Art, CO56).
B Der Auftritt muss entlang der Lauflinie mind. 28 cm betragen. (außen höchstens 42 cm) betragen.
C C Die Steigung muss zwischen 13 und 16 cm betragen.
Es wird nachdrücklich empfohlen, alle Treppenstufen gleich hoch auszuführen. Die Antrittsstufe kann leicht von der allgemeinen Steigung abweichen; sie muss jedoch mindestens 13 cm hoch sein.
Empfohlenes Steigungsmaß entlang der Lauflinie: 60 cm < 2S+A < 64 cm
D Die Laufbreite zwischen den Handläufen muss mindestens 120 cm betragen; das entspricht einem Abstand von 140 cm zwischen den Wänden.
E Die Kopfhöhe h muss mindestens 2,00 m, wenn möglich 2,20 m betragen.

BARRIEREFREIHEIT
F Jede Treppe muss an beiden Seiten mit einem Handlauf ausgestattet sein, es sei denn, der Durchmesser der zentralen Stütze beträgt weniger als 40 cm.
(dann reicht ein einziger Handlauf). Er muss:
• in einer Höhe von 80 bis 100 cm verlaufen (von der Trittkante aus gemessen),
• am freien Ende waagerecht über An- und Austritt hinweggeführt werden (1 Auftritt), ohne die Erschließung zu beeinträchtigen – das gilt nicht bei Handläufen mit taktiler Signalisierung der Podeste (an zentralen Wandscheiben),
• durchgehend (ausgenommen besondere Umstände an der Außenseite), steif und griffsicher sein,
• durch besondere Beleuchtung oder kontrastierende Ausführung von der Wand zu unterscheiden sein.

SICHERHEIT DER NUTZER

G 50 cm vor dem Austritt jedes Treppenlaufs (außer in besonderen Fällen) ist ein visuell und taktil wahrnehmbares Aufmerksamkeitsfeld anzuordnen.
H Die Trittkante ist so auszuführen, dass sie sich von der restlichen Treppenkonstruktion absetzt. Sie muss:
• mind. 3 cm tief sein,
• rutschfest sein,
• weniger als 1 cm Überschneidung aufweisen.
Die Setzstufen an An- und Austritt sind über eine Höhe von mind. 10 cm so auszuführen, dass Sie sich visuell von den anderen Stufen unterscheiden.
Treppen mit nur 1 oder 2 Steigungen sind unzulässig.
Wendeltreppen müssen ohne Absatz durchgehend von einem Geschoss zum nächsten laufen.

MEHRFAMILIENHÄUSER

(Gemeinschaftsbereiche)

ABMESSUNGEN
A Die Lauflinie verläuft im Abstand von 50 cm zur Außenwand.
B Der Auftritt muss entlang der Lauflinie mind. 28 cm betragen.
C Die Stufen dürfen höchstens 17 cm hoch sein.
Empfohlenes Steigungsmaß entlang der Lauflinie: 60 cm < 2S+A < 64 cm
Es wird nachdrücklich empfohlen, alle Treppenstufen gleich hoch auszuführen. Die Antrittsstufe kann leicht von der allgemeinen Steigung abweichen.
D Die Laufbreite zwischen den Handläufen muss mindestens 100 cm betragen (bei 2 Handläufen entspricht das einem Abstand von 120 cm zwischen den Wänden).
E Die Kopfhöhe h muss mindestens 2,00 m, wenn möglich 2,20 m betragen.

BARRIEREFREIHEIT
F Jede Treppe muss an beiden Seiten mit einem Handlauf ausgestattet sein, es sei denn, der Durchmesser der zentralen Stütze beträgt weniger als 40 cm (dann reicht ein einziger Handlauf).
• in einer Höhe von 80 bis 100 cm verlaufen,
• am freien Ende waagerecht über An- und Austritt hinweggeführt werden (1 Auftritt), ohne die Erschließung zu beeinträchtigen – das gilt nicht bei Handläufen mit taktiler Signalisierung der Podeste (an zentralen Wandscheiben),
• steif, griffsicher und durchgehend (ausgenommen besondere Umstände an der Außenseite) sein,
• durch besondere Beleuchtung oder kontrastierende Ausführung von der Wand zu unterscheiden sein.

SICHERHEIT DER NUTZER
G 50 cm vor dem Austritt jedes Treppenlaufs (außer in besonderen Fällen) ist ein visuell und taktil wahrnehmbares Aufmerksamkeitsfeld anzuordnen.
H Die Trittkante ist so auszuführen, dass sie sich von der restlichen Treppenkonstruktion absetzt. Sie muss:
• mind. 3 cm tief sein,
• rutschfest sein,
• weniger als 1 cm Überschneidung aufweisen.
Die Setzstufen an An-/Austritt sind über eine Höhe von mind. 10 cm so auszuführen, dass Sie sich visuell von den anderen Stufen unterscheiden.
Treppen mit nur 1 oder 2 Steigungen sind zulässig.

 

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