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GERADE BETONTREPPEN

PBM Group Product Building konkrete Rechte
PBM Group Division Treppenbau Beton

„Eine gerade Betontreppe ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich richtig. Sie erschließt Wohnungen oder Gebäude und verbindet Geschosse. Ihr minimalistisches Design passt sich den verschiedensten Entwürfen an. Sie bietet sich insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben an.“

Eine gerade Betontreppe ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich richtig. Sie erschließt Wohnungen oder Gebäude und verbindet Geschosse. Ihr minimalistisches Design passt sich den verschiedensten Entwürfen an. Sie bietet sich insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben an.
Sie schafft eine Öffnung ohne Umschweife und gibt den Blick auf die nächste Ebene frei. Dabei garantiert die einheitliche Ausführung der Stufen einen vollkommen sicheren Abstieg, während der Handlauf den Schritt lenkt.

 

Gerade Treppen für normgerechte Gewerbebauten

 

Da die gerade Treppe den Vorschriften zu Barrierefreiheit, Brandschutz und Bedingungen am Arbeitsplatz entgegenkommt und zugleich Widerstandsfähigkeit beweist, eignet sie sich hervorragend für gewerblich genutzte Räume. Die Planung nach Maß garantiert zusätzliche Sicherheit und Robustheit. Die Gefahren beim Einbau sind auf ein Minimum reduziert, da die Anschlussbewehrung, die Treppenlauf und Absatz verbindet, nicht aus dem Beton herausragt. Sie wird zum gegebenen Zeitpunkt bauseitig ausgeklappt.
Sobald der Einbau erfolgt ist, bedarf die Betontreppe keiner weiteren Aufmerksamkeit.

Warum eine PBM-Treppe mit NF-Zulassung wählen?

Unsere Treppen sind ausnahmslos nach CE und NF zugelassen.

Wozu dient die Zulassung nach französischer Norm (NF), wenn bereits eine CE-Kennzeichnung vorliegt? Worin besteht der Mehrwert?

Manche Treppen haben beide Kennzeichnungen, weil die NF-Zulassung einen zusätzlichen Beweis für die hervorragende Qualität liefert.

Für die CE-Zertifizierung müssen Hersteller Leistungswerte für die harmonisierten Merkmale ausweisen (die Anforderungen finden sich im Anhang ZA der DIN EN 14843). Sie sind nicht verpflichtet, Mindestwerte anzugeben.

Das bedeutet, dass nicht alle Produkte mit CE-Kennzeichnung die nötige Leistungsfähigkeit haben, um die jeweiligen Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik, wie sie beispielsweise in der franz. Verdingungsordnung für Bauleistungen (DTU) definiert sind, auszuführen.

Die NF-Kennzeichnung für Fertigteiltreppen aus Beton:

  • Sie zertifiziert, dass die Treppe mit den Spezifikationen des NF-Regelwerks konform ist.
  • Sie garantiert, dass die Leistungsanforderungen des Bauelements von einer unabhängigen Stelle geprüft wurden und diese weiterhin vom Hersteller eingehalten werden.
  • Sie garantiert dem Käufer, dass sich die Treppen für die Ausführung von Bauteilen gemäß anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den DTU-Normen, eignen.
  • Die NF-Kennzeichnung für Fertigteiltreppen aus Beton gilt seit 2008.

 

Optimale Schalungen für Ihre Anforderungen

Als Spezialist für Fertigteiltreppen führen wir unsere Treppen in unterschiedlichsten Größen und Formen aus und fertigen unsere Schalungen nach Maß.

Bei neuen Treppenmodellen werden die Schalungen auf der Basis von Schalungsplänen, die in unserem Planungsbüro erstellt werden, in einer unserer 3 Metallverarbeitungswerkstätten gefertigt, bevor sie dann zur Ausführung der Treppen ins Werk gehen.
In unserem Katalog finden Sie all unsere Artikel: hier klicken

Wenn Sie eine umfassende Beratung wünschen, können Sie sich gern an einen unserer Account-Manager wenden.

ACCOUNT-MANAGER IN IHRER NÄHE

UNSERE GERADEN BETONTREPPEN

PBM Group Icone Gebäude

Gerade Treppen

PBM Group Icone Gebäude

Gerade Kragtreppen

Vorschriften für gerade Treppen

Der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude

ABMESSUNGEN
A Die Lauflinie ist bei dieser Treppenart gegenstandslos.
B Der Auftritt A muss mind. 28 cm betragen.
C Die Steigung muss zwischen 13 und 16 cm betragen.
Es wird nachdrücklich empfohlen, alle Treppenstufen gleich hoch auszuführen. Die Antrittsstufe kann leicht von der allgemeinen Steigung abweichen, sie sollte jedoch mindestens 13 cm hoch sein.
Empfohlenes Steigungsmaß entlang der Lauflinie: 60 cm < 2S+A < 64 cm
D Die Laufbreite zwischen den Handläufen muss mindestens 120 cm betragen; das entspricht einem Abstand von 140 cm zwischen den Wänden.
E Die Kopfhöhe h muss mindestens 2,00 m, wenn möglich 2,20 m betragen.
Ein Treppenlauf darf höchstens 25 Stufen aufweisen (Tribünentreppen ausgenommen).

BARRIEREFREIHEIT
F Jede Treppe muss an beiden Seiten mit einem Handlauf ausgestattet sein:
• in einer Höhe von 80 bis 100 cm verlaufen (von der Trittkante aus gemessen),
• am freien Ende waagerecht über An- und Austritt hinweggeführt werden (1 Auftritt), ohne die Erschließung zu beeinträchtigen,
• durchgehend, steif und griffsicher sein,
• durch besondere Beleuchtung oder kontrastierende Ausführung von der Wand zu unterscheiden sein.

SICHERHEIT DER NUTZER
G 50 cm vor dem Austritt jedes Treppenlaufs (außer in besonderen Fällen) ist ein visuell und taktil wahrnehmbares Aufmerksamkeitsfeld anzuordnen.
H Die Trittkante ist so auszuführen, dass sie sich von der restlichen Treppenkonstruktion absetzt. Sie muss:
• mind. 3 cm tief sein,
• rutschfest sein,
• weniger als 1 cm Überschneidung aufweisen.
I I Für Holmtreppen mit Podest gilt
Die Setzstufen an An- und Austritt sind über eine Höhe von mind. 10 cm so auszuführen, dass Sie sich visuell von den anderen Stufen unterscheiden.
Treppen mit nur 1 oder 2 Steigungen sind unzulässig.

MEHRFAMILIENHÄUSER
(Gemeinschaftsbereiche)

ABMESSUNGEN
A Die Lauflinie ist bei dieser Treppenart gegenstandslos.
B Der Auftritt A muss mind. 28 cm betragen.
C Die Stufen dürfen höchstens 17 cm hoch sein.
Es wird nachdrücklich empfohlen, alle Treppenstufen gleich hoch auszuführen. Die Antrittsstufe kann leicht von der allgemeinen Steigung abweichen.
Empfohlenes Steigungsmaß entlang der Lauflinie: 60 cm < 2S+A < 64 cm
D Die Laufbreite zwischen den Handläufen muss mindestens 100 cm betragen (entspricht einem Abstand von 120 cm zwischen den Wänden).
E Die Kopfhöhe h muss mindestens 2,00 m, wenn möglich 2,20 m betragen.

BARRIEREFREIHEIT
F Jede Treppe muss an beiden Seiten mit einem Handlauf ausgestattet sein:
• in einer Höhe von 80 bis 100 cm verlaufen,
• am freien Ende waagerecht über An- und Austritt hinweggeführt werden (1 Auftritt), ohne die Erschließung zu beeinträchtigen,
• durchgehend, steif und griffsicher sein,
• durch besondere Beleuchtung oder kontrastierende Ausführung von der Wand zu unterscheiden sein.

SICHERHEIT DER NUTZER
G 50 cm vor dem Austritt jedes Treppenlaufs (außer in besonderen Fällen) ist ein visuell und taktil wahrnehmbares Aufmerksamkeitsfeld anzuordnen (ausgenommen Zwischenpodeste mit durchgehendem Handlauf).
H Die Trittkante ist so auszuführen, dass sie sich von der restlichen Treppenkonstruktion absetzt. Sie muss:
• mind. 3 cm tief sein,
• rutschfest sein,
• weniger als 1 cm Überschneidung aufweisen.
I Für Holmtreppen mit Podest gilt:
Die Setzstufen an An-/Austritt sind über eine Höhe von mind. 10 cm so auszuführen, dass Sie sich visuell von den anderen Stufen unterscheiden.
Treppen mit nur 1 oder 2 Steigungen sind zulässig.

 

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