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GEWENDELTE TREPPEN AUS BETON

PBM Group Produktaufbau Treppe nach oben
PBM Group Division Treppenbau Beton

„Ohne Treppen wären Mehrfamilien- und mehrgeschossige Einfamilienhäuser nicht nutzbar. Funktionale Treppen passen sich den geometrischen Vorgaben des Bauwerks an.“

Treppen sind wichtige Bauteile und unterliegen gesetzlichen Auflagen. Sie müssen den geometrischen Vorgaben des Bauwerks entsprechen, die Vorschriften zur Sicherheit der Nutzer respektieren und einen Übergang von einem Geschoss zum anderen schaffen, um zweckmäßig zu sein. Aufgrund Ihrer Bauweise und Proportionen passt sich die gewendelte Treppe besonders gut den baulichen Gegebenheiten des Gebäudes an. Sie lässt sich problemlos in jeden Raum integrieren. Es lohnt sich, einen genaueren Blick auf diese Treppenart zu werfen.

Das bahnbrechende Konzept der gewendelten Treppe

Hinter der gewendelten Treppe steht das Bestreben, bei reduzierter Lauflänge eine maximale Kopfhöhe zu erreichen. So wird der Geschosswechsel mit minimalem Platzverbrauch erreicht. PBM hat ein besonderes Know-how in der Ausführung gewendelter Treppen – Highlight der Baukunst – entwickelt. Die Wendelung der Stufen wird bereits in der Geraden vorbereitet. Während der Auftritt der Stufen gleich bleibt, nimmt die Wendelung zu. Sie wird durch das Verziehen der Stufen erreicht; der gerade Lauf wird durch trapezförmige Stufen vervollständigt. Bei dieser Art der Treppenkonstruktion ist kein Zwischenpodest erforderlich. Bei sogenannten viertelgewendelten Treppen ändert sich die Richtung um 90 °, bei halbgewendelten sind es 180 °; die Treppe kehrt zum Ausgangspunkt zurück. Dabei kann die Wendelung in der Mitte oder am Kopf ansetzen oder am Fuß der Treppe für einen eleganten Schwung sorgen. Unsere Modelle gehen auf die Aufgabenstellungen öffentlicher Bereiche ein, aber sie erfüllen auch die ästhetischen Ansprüche mehrgeschossiger Villen.

Warum eine PBM-Treppe mit NF-Zulassung wählen?

Unsere Treppen sind ausnahmslos nach CE und NF zugelassen.

Wozu dient die Zulassung nach französischer Norm (NF), wenn bereits eine CE-Kennzeichnung vorliegt? Worin besteht der Mehrwert?

Manche Treppen haben beide Kennzeichnungen, weil die NF-Zulassung einen zusätzlichen Beweis für die hervorragende Qualität liefert.

Für die CE-Zertifizierung müssen Hersteller Leistungswerte für die harmonisierten Merkmale ausweisen (die Anforderungen finden sich im Anhang ZA der DIN EN 14843). Sie sind nicht verpflichtet, Mindestwerte anzugeben.

Das bedeutet, dass nicht alle Produkte mit CE-Kennzeichnung die nötige Leistungsfähigkeit haben, um die jeweiligen Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik, wie sie beispielsweise in der französischen Verdingungsordnung für Bauleistungen (DTU) definiert sind, auszuführen.

Die NF-Kennzeichnung für Fertigteiltreppen aus Beton:

  • Sie zertifiziert, dass die Treppe mit den Spezifikationen des NF-Regelwerks konform ist.
  • Sie garantiert, dass die Leistungsanforderungen des Bauelements von einer unabhängigen Stelle geprüft wurden und diese weiterhin vom Hersteller eingehalten werden.
  • Sie garantiert dem Käufer, dass sich die Treppen für die Ausführung von Bauteilen gemäß anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den DTU-Normen, eignen.
  • Die NF-Kennzeichnung für Fertigteiltreppen aus Beton gilt seit 2008.

Eine gewendelte Treppe aus dem PBM-Angebot wählen

Wir bieten vorgefertigte Modelle aus Beton, weil das die Baukosten senkt, ohne die Stabilität zu gefährden. Dank der Vielzahl an Modellen in unserem Treppenkatalog können Sie zwischen unterschiedlichsten Konfigurationen wählen: um eine Wandscheibe gewendelte Treppen, gewendelte Treppen mit Treppenauge, freitragende Wendeltreppen als Sichtbetontreppe oder auf Position betoniert usw.

Wir entwerfen Treppen für Ein- oder Mehrfamilienhäuser und erneuern unseren Katalog regelmäßig, um die Wünsche all unserer Kunden zu erfüllen. Unsere Treppenmodelle finden Sie direkt auf unserer Website: hier klicken

Wenn Sie eine umfassende Beratung wünschen, können Sie sich gern an einen unserer Account-Manager wenden.

ACCOUNT-MANAGER IN IHRER NÄHE

UNSERE GEWENDELTEN BETONTREPPEN

PBM Group Icone Gebäude

Um Wandscheibe gewendelte Treppen

PBM Group Icone Gebäude

Gewendelte Treppen mit Treppenauge
central

PBM Group Icone Gebäude

Freitragende Wendeltreppen

Vorschriften für gewendelte Treppen

Der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude

Öffentlich zugängliche Anlagen

ABMESSUNGEN
A In Einklang mit dem Erlass 01/08/06 verläuft die Lauflinie im Abstand von 50 cm zur Außenwand (aus brandschutztechnischen Gründen 60 cm zu Spindel, zentraler Wandscheibe oder Treppenauge gemäß Erlass 25/06/80, Art. CO56).
B Der Auftritt A muss entlang der Lauflinie mind. 28 cm betragen (außen höchstens 42 cm).
C Die Steigung muss zwischen 13 und 16 cm betragen.Es wird nachdrücklich empfohlen, alle Treppenstufen gleich hoch auszuführen. Die Antrittsstufe kann leicht von der allgemeinen Steigung abweichen, sie sollte jedoch mindestens 13 cm hoch sein. Empfohlenes Steigungsmaß entlang der Lauflinie: 60 cm < 2S+A < 64 cm
D Die Laufbreite zwischen den Handläufen muss mindestens 120 cm betragen; das entspricht einem Abstand von 140 cm zwischen den Wänden.
E Die Kopfhöhe h muss mindestens 2,00 m, wenn möglich 2,20 m betragen.

BARRIEREFREIHEIT
F Jede Treppe muss an beiden Seiten mit einem Handlauf ausgestattet sein, es sei denn, der Durchmesser der zentralen Stütze beträgt weniger als 40 cm (dann reicht ein einziger Handlauf an der Außenseite). Er muss:
• in einer Höhe von 80 bis 100 cm verlaufen (von der Trittkante aus gemessen),
• am freien Ende waagerecht über An- und Austritt hinweggeführt werden (1 Auftritt), ohne die Erschließung zu beeinträchtigen – das gilt nicht bei Handläufen mit taktiler Signalisierung der Podeste (an zentralen Wandscheiben),
• durchgehend (ausgenommen besondere Umstände an der Außenseite), steif und griffsicher sein,
• durch besondere Beleuchtung oder kontrastierende Ausführung von der Wand zu unterscheiden sein.

SICHERHEIT DER NUTZER
G 50 cm vor dem Austritt jedes Treppenlaufs (außer in besonderen Fällen) ist ein visuell und taktil wahrnehmbares Aufmerksamkeitsfeld anzuordnen.
H Die Trittkante ist so auszuführen, dass sie sich von der restlichen Treppenkonstruktion absetzt. Sie muss:
• mind. 3 cm tief sein,
• rutschfest sein,
• weniger als 1 cm Überschneidung aufweisen.

Die Setzstufen an An- und Austritt sind über eine Höhe von mind. 10 cm so auszuführen, dass Sie sich visuell von den anderen Stufen unterscheiden.

Treppen mit nur 1 oder 2 Steigungen sind unzulässig.

Wendeltreppen müssen ohne Absatz durchgehend von einem Geschoss zum nächsten laufen.

MEHRFAMILIENHÄUSER

(Gemeinschaftsbereiche)

ABMESSUNGEN
A Die Lauflinie verläuft im Abstand von 50 cm zur Außenwand.
B Der Auftritt muss entlang der Lauflinie mind. 28 cm betragen.
C Die Stufen dürfen höchstens 17 cm hoch sein. Empfohlenes Steigungsmaß entlang der Lauflinie: 60 cm < 2S+A < 64 cm

Es wird nachdrücklich empfohlen, alle Treppenstufen gleich hoch auszuführen. Die Antrittsstufe kann leicht von der allgemeinen Steigung abweichen.

D Die Laufbreite zwischen den Handläufen muss mindestens 100 cm betragen (bei 2 Handläufen entspricht das einem Abstand von 120 cm zwischen den Wänden).
E Die Kopfhöhe h muss mindestens 2,00 m, wenn möglich 2,20 m betragen.

BARRIEREFREIHEIT
F Jede Treppe muss an beiden Seiten mit einem Handlauf ausgestattet sein, es sei denn, der Durchmesser der zentralen Stütze beträgt weniger als 40 cm (dann reicht ein einziger Handlauf). Er muss:
• in einer Höhe von 80 bis 100 cm verlaufen,
• am freien Ende waagerecht über An- und Austritt hinweggeführt werden (1 Auftritt), ohne die Erschließung zu beeinträchtigen – das gilt nicht bei Handläufen mit taktiler Signalisierung der Podeste (an zentralen Wandscheiben),
• steif, griffsicher und durchgehend (ausgenommen besondere Umstände an der Außenseite) sein,
• durch besondere Beleuchtung oder kontrastierende Ausführung von der Wand zu unterscheiden sein.

SICHERHEIT DER NUTZER
G 50 cm vor dem Austritt jedes Treppenlaufs (außer in besonderen Fällen) ist ein visuell und taktil wahrnehmbares Aufmerksamkeitsfeld anzuordnen.
H Die Trittkante ist so auszuführen, dass sie sich von der restlichen Treppenkonstruktion absetzt. Sie muss:
• mind. 3 cm tief sein,
• rutschfest sein,
• weniger als 1 cm Überschneidung aufweisen.

Die Setzstufen an An-/Austritt sind über eine Höhe von mind. 10 cm so auszuführen, dass Sie sich visuell von den anderen Stufen unterscheiden.

 

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