Mit diesen niedrigen Schallschutzelementen – nicht höher als 1,20 m – lassen sich die akustischen Bedingungen in den innerstädtischen Zonen maßgeblich verbessern. Sie übernehmen den Schallschutz entlang Straßenbahnlinien sowie an den Rändern von Plätzen und Parkanlagen und können gleichzeitig als städtebauliche Maßnahme eingesetzt werden, da die Möglichkeit besteht, an der Rückseite Pflanzen, Sitzgelegenheiten oder Fahrradständer zu integrieren.
Sie haben ein Projekt? Unsere Account-Manager erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.